Vorsorgen des Kindes- und Jugendalters

Die U 1 wird direkt nach der Geburt durchgeführt. Hierbei werden Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe und Herzschlag kontrolliert. Die Untersuchung, der APGAR- Test, beinhalt das Schema: A - Aussehen (Hautfarbe); P - Puls; G - Gesichtsbewegungen; A - Aktivität; R - Respiration (Atmung)

Die U 2 wird zwischen dem 3. und 10. Lebenstag des Neugeborenen durchgeführt. Diese Untersuchung erfolgt oft wie die U 1 im Krankenhaus. Sofern ambulant entbunden wurde, muss auch hierzu der Kinderarzt konsultiert werden. Inhalt dieser Untersuchung sind u. a. die Organe, die Reflexe sowie ein Bluttest, bei dem evtl. Stoffwechselerkrankungen und die Schilddrüsenfunktion untersucht werden. Zur Untersuchung gehört auch das Prüfen der Hüfte auf eine Fehlstellung (Hüftdysplasie).

Die U 3 wird zwischen der 4. und 6. Lebenswoche durchgeführt. Der Kinderarzt untersucht die Entwicklung des Kindes und beurteilt, ob diese einer altersgerechten Entwicklung entspricht. Es erfolgt nochmals eine Hüftuntersuchung sowie ein Test des Hörvermögens. Ferner werden Sprach-, Spiel- und Sozialverhalten beurteilt. Ist das Kind gesund, sollte es u. a.: Lächeln oder Freude zeigen, wenn es angelächelt wird; Dinge mit seinem Blick verfolgen; Zufriedenheit durch wohliges Seufzen kundtun

Die U 4 erfolgt zwischen dem 3. bis 4. Lebensmonat. Der Arzt untersucht nochmals das Hüftgelenk, das Nervensystem, die motorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen sowie das Bewegungsverhalten. Ein Kind, welches sich altergemäss entwickelt sollte bereits spontan Freude äussern können und sich Geräuschen und Zurufen zuwenden. In der Bauchlage liegend sollte das Baby in der Lage sein, sich selbständig aufzustützen und seinen Kopf gerade zu halten.

Die U 5 wird zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat werden bei dieser Untersuchung nochmals die motorische Entwicklung des Kindes untersucht. Auch eine Beobachtung des altersgemässen Verhaltens sowie nochmaliger Test des Hör- und Sehvermögens stehen hierbei auf dem Untersuchungsplan. Das Kind sollte bereits mit Unterstützung Sitzen können. Es sollte Interesse an seiner Umwelt zeigen und typischerweise für es interessante Dinge mit seinen Händen und Mund untersuchen und erforschen.

Die U 6 wird zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Kann das Kind bereits krabbeln, sitzen und stehen? Weiteres Augenmerk wird auf die geistige Entwicklung des Kindes gelegt. Das Kind sollte in diesem Alter selbständig sitzen und anfangen, sich z. B. an Möbeln hochzuziehen um mit Unterstützung bereits stehen zu können. Weiter unternimmt es mit Unterstützung bereits seine ersten Schritte. In diesem Lebensabschnitt fällt auch die Entwicklung der ersten Milchzähne.

Bei der U 7, die zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat durchgeführt wird, liegt das Hauptaugenmerk auf der motorischen Entwicklung sowie der Sprachentwicklung des Kindes. In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was Mama oder Papa von ihm möchtel. Aber es bekundet auch den eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist u. a. dabei, die Grenzen seines Handelns zu erforschen.

Die U 7a ist für Kinder zwischen dem 33 und dem 38 Lebensmonat gedacht und schließt die Lücke zwischen dem 2. und dem 4. Lebensjahr. Das Augenmerk der Untersuchung liegt auf der frühzeitigen Erkennung von Sprachentwicklungsverzögerungen und auf dem motorischen Entwicklungsprozess. Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung beinhaltet die Untersuchung folgende Schwerpunkte: Überprüfung der Sprachentwicklung, Beobachtung von Sinnes- und körperlicher Entwicklung, Beobachtung des Kontaktverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung, Ernährungsberatung/Gewictskontrolle, Kontrolle der Zahn-, Mund- und Kieferentwicklung, Erkennen von allergischen Erkrankungen mit anschließender entsprechender Behandlungseinleitung.

Die U 8 findet zwischen dem 3 1/2 und dem 4. Lebensjahr statt. Der Arzt befragt hierbei die Eltern nach den bereits erfahrenen Kinderkrankheiten. Ferner werden nochmals die Organe und die motorische Entwicklung des Kindes untersucht. Kinder in diesem Alter können sich fast selbständig alleine an- oder ausziehen. Es kann selbständig Essen und Trinken und kennt auch den Gebrauch von Besteck. Einfache Formen kann es nachmalen. Ferner sollte es bereits grosse selbständige Aktivität zeigen - Rumtoben, Klettern, Spielen mit anderen Kindern, etc. Die Milchzähne (20 Stück) sollten ebenfalls vollständig ausgebildet sein.

Die U 9 erfolgt zwischen dem 5. und 5 1/2 Lebensjahr des Kindes. Es werden nochmals alle Organe sowie deren Funktion durch den Arzt untersucht. Auch die Motorik und das Hör- und Sehvermögen werden nochmals untersucht. Kinder in diesem Alter haben sich meist auch schon festgelegt, ob sie lieber mit der linken oder rechten Körperhälfte aggieren, also Links- oder Rechtshänder sind. "Umschulungsmassnahmen" seitens der Eltern sollten vermieden werden, da diese unnötig sind und dem Kind eher schaden als helfen.

Die U 10 ist für Kinder im Alter von 7 bis 8 Jahren gedacht und schließt die Lücken zwischen der U9 (mit 5 Jahren) und der J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren).
Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung liegt das Augenmerk auf: Schul-, Konzentrations- und Lernstörungen, Eltern-Kind-Interaktionen, allergische Erkrankungen, motorische Entwicklung, körperliche Entwicklung, Schilddrüsenfehlfunktion, Orthopädische Untersuchung, Impfstatus (wird noch nicht flächendeckend von den Krankenkassen übernommen)

Die U 11 ist für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren zur Umschulung gedacht. Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung liegt das Augenmerk auf: Schul-, Konzentrations- und Lernstörungen, Schilddrüsenfehlfunktion, aktuellen Entwicklung und Verhalten, Beratung zum Schulwechsel, Pubertätsentwicklung, Zahn-, Mund- und Kieferentwicklung, allergische Erkrankungen, Unterstützung eines gesundheitsbewussten Verhaltens (u.a. Ernährungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung) (wird noch nicht flächendeckend von den Krankenkassen übernommen)


Bei der J 1 handelt es sich um eine Erweiterung der o. g. U-Untersuchungen. Gab es früher nur die U1-U9, stellt die J 1 nun eine weitere Vorsorgeuntersuchung dar. Sie erfolgt beim Eintritt vom Kinder- in das Jugendalter und wird zwischen dem 12. und 14. Lebensalter durchgeführt. Der Haus- oder Kinderarzt führt neben einer nochmaligen Untersuchung ein Beratungsgespräch mit dem Jugendlichen durch. Hierbei werden Themen wie z. B. Alkohol, Drogen, Rauchen und Sexualität besprochen.

Die J2 ist für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren gedacht. Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung liegt das Augenmerk auf: Erfassen von bekannten gesundheitsstörungen und des Gesundheitsverhaltens, Erkennen von Haltungsstörungen, Diabetes-Vorsorge, Überprüfung des Impfstatus, Pubertätsentwicklung, Beratung Safer Sex/Verhütung, Information zur Krebsvorsorge. (wird noch nicht flächendeckend von den Krankenkassen übernommen)